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BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entlassung von Vorstandsmitgliedern durch einen alleinigen Aktionär - Entfernung von Nationalsozialisten aus leitenden Stellungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
Kündigung eines Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die Zugehörigkeit zur NSDAP für Organmitglieder ein in der Person des Betroffenen liegender wichtiger Grund ist, der zur fristlosen Kündigung berechtigte (vgl. u.a. das Urteil des Senats vom 24.2.54 in der Sache Hamburger Gaswerke GmbH gegen Mayer - II ZR 88/53 -).In dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 24.2.54 - II ZR 88/53 - hat der Senat ausgeführt, daß dem Geschäftsführer einer GmbH, dessen Entlassung an sich dem Aufsichtsrat zustand, auch von der Gesellschafterversammlung entlassen werden kann, wenn der Aufsichtsrat funktionsunfähig ist und Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers unerläßlich geworden sind.
- BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51
Entlassung eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53
Dieser Verstoß hat aber nur die Unwirksamkeit der Verlängerungsklausel und nicht des ganzen Vertrages zur Folge (BGHZ 8, 348 [361]), wenn, wie hier, anzunehmen ist, daß die dienstvertraglichen Vereinbarungen auch ohne den unwirksamen Teil getroffen worden wären (§ 139 BGB).Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.1.53 - II ZR 265/51 - BGHZ 8, 348 [363] ausgesprochen, daß Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft, denen normalerweise nur auf Grund Beschlusses der Generalversammlung gekündigt werden konnte, im Jahre 1945 infolge der damaligen Funktionsunfähigkeit der Organe auch von einem kommissarisch eingesetzten Leiter entlassen werden konnten.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53
Das gilt sowohl von dem Gedanken der Suspension, den das Berufungsgericht verwertet, wie von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (NJW 1954, 21 ff [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]), die die Revision berücksichtigt wissen will. - BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53
Richtig ist auch, daß die Vereinbarung der automatischen Verlängerung der Vorstandsbestellung und des Anstellungsvertrages nach §§ 75 AktG, 134 BGB nichtig ist (BGHZ 3, 90; 10, 187 [194]). - BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.
Auszug aus BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53
Richtig ist auch, daß die Vereinbarung der automatischen Verlängerung der Vorstandsbestellung und des Anstellungsvertrages nach §§ 75 AktG, 134 BGB nichtig ist (BGHZ 3, 90; 10, 187 [194]).
- BGH, 11.07.1955 - II ZR 230/54
Rechtsmittel
Aus Anlaß ähnlicher Fälle hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BGHZ 12, 339/40; Urt v. 8.5.54 - II ZR 235/53), daß der Alleinaktionär eine notwendig gewordene fristlose Kündigung von Vorstandsmitgliedern aussprechen darf, wenn die Organe der Gesellschaft funktionsunfähig sind.